Montage

Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auf Wunsch auch alle Artikel inklusive Montage.

Wir führen Montagen im Raum NRW aus. Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns an.

Hinweise zu den Montagen:

Vertragsgrundlage ist jeweils die neueste Fassung der VOB Teil B und C mit Ausnahme der Zahlungsbedingungen. Alle Montagearbeiten bei Bodenklasse 3-4 in gewachsenem Boden (exkl. Abfuhr verdrängter Bodenmassen). Stemm- und Freischneidearbeiten werden auf Stundennachweis abgerechnet.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Anlage im Einklang mit den geltenden Vorschriften errichtet wird und erforderliche Genehmigungen sowie Einverständniserklärungen eingeholt sind. Insbesondere müssen die einschlägigen Vorschriften zu Abstand sowie Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen eingehalten werden. Einschlägig sind hier insbesondere die Vorschriften der Landesbauordnung und etwaiger kommunaler Gestaltungssatzungen oder Festsetzungen in Bebauungsplänen. Die Regeln des Nachbarrechtsgesetzes NRW sind ebenfalls zu beachten. Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt hier keine Gewähr.

Toranschlussarten